Frist für Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten
Für Studienarbeiten aus dem Wintersemester ist die Abgabefrist der 31. März. Arbeiten aus dem Sommersemester müssen bis spätestens 30. September eingereicht werden. Eine Verlängerung um 14 Tage ist ohne zwingenden Grund möglich und sollte kurz per Email angezeigt werden. Eine Verlängerung des Abgabetermins über die zwei Wochen hinaus kann per E-Mail unter Angabe von „guten Gründen“ beantragt werden. Solche Gründe sind beispielsweise Krankheit, Praktika oder Auslandsaufenthalte. Darüber hinaus können Tätigkeiten an der Universität (z. B. Hilfskrafttätigkeiten), soziales Engagement oder Tätigkeiten zur Finanzierung des Studiums angeführt werden. Für Bachelor- und Masterarbeiten gelten strengere Regelungen, eine Verlängerung ist nur über ein ärztliches Attest möglich.