Abgabe von Abschlussarbeiten
Die Abgabe der Studienarbeit erfolgt digital beim Prüfungsamt sowie bei alexander.brink@uni-bayreuth.de. In Fällen, in denen Kandidaten eine Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben, kann auf Antrag des Kandidaten der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Anhörung des Betreuers die Bearbeitungszeit bis zu einer in der Prüfungs- und Studienordnung vorgesehenen Frist verlängern. Wird durch ärztliches Attest nachgewiesen, dass ein Kandidat an der Bearbeitung gehindert ist, verlängert sich die Bearbeitungsfrist entsprechend der ärztlich festgestellten Krankheitszeit. Atteste sind unverzüglich im Prüfungsamt einzureichen. Wird die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben, so wird sie mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet. Die Arbeit ist in zweifacher Ausfertigung (soweit nicht in einzelnen Prüfungs- und Studienordnungen andere Regelungen getroffen sind) im Prüfungsamt abzugeben. Ein zusätzliches (drittes) Exemplar ist in elektronischer Form (CD oder USB-Stick) einzureichen. Die Arbeit kann auch mit der Post zugeschickt werden. In diesem Fall gilt das Datum des abgestempelten Einlieferungsscheines vorzulegen. Die Arbeit kann (im verschlossenen Umschlag) auch in den Briefkasten beim Haupteingang des Gebäudes ZUV eingeworfen werden. Bei diesem Briefkasten kann aufgrund automatischer Vorrichtungen der Abgabetag zweifelsfrei festgestellt werden. Auf dem Briefumschlag sind der Vermerk „Abschlussarbeit“ und der Studiengang anzugeben. In jeder Prüfungs- und Studienordnung gibt es Fristen zu denen die Abschlussprüfung abgelegt sein soll (Meldefrist). Bei Nichteinhalten der Frist gelten alle nicht abgelegten Prüfungsteile – u.a. auch die Abschlussarbeit – als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Wird die lt. Prüfungs- und Studienordnung vorgesehene Bearbeitungsfrist durch Erreichen der Meldefrist unterbrochen, wird der Abgabetermin auf das Ende des Semesters (= Fristende) datiert (diese Frist verlängert sich nicht auf den nächstfolgenden Werktag, wenn das Semesterende auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt). Sollte die Arbeit nicht bis zum Ende dieses Semesters abgegeben werden, wird die Arbeit mit „nicht ausreichend (5.0)“ bewertet. Für die dann ausstehende Wiederholung der Abschlussarbeit steht erneut die reguläre Bearbeitungszeit zur Verfügung. In den meisten Prüfungs- und Studienordnungen muss für die Wiederholung der Arbeit ein neues Thema bearbeitet werden. Die Ergebnisse der Abschlussarbeiten werden im Prüfungsamt erfasst; hierzu sind die Bewertungen – jeweils mit der Unterschrift des Prüfers versehen – dem Prüfungsamt zuzuleiten. Bei längerer Abwesenheit ist die Übermittlung der Bewertung auch durch ein Computerfax möglich.