Abgabe von Abschlussarbeiten
Die Studienabschlussarbeit ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach ihrer Ausgabe anzufertigen und bei dem Prüfungsausschussvorsitzenden in schriftlicher und elektronischer Form einzureichen Die Abgabe der Studienarbeit erfolgt digital beim Prüfungsamt sowie bei alexander.brink@uni-bayreuth.de.
Wird die lt. Prüfungs- und Studienordnung vorgesehene Bearbeitungsfrist durch Erreichen der Meldefrist unterbrochen, wird der Abgabetermin auf das Ende des Semesters (= Fristende) datiert (diese Frist verlängert sich nicht auf den nächstfolgenden Werktag, wenn das Semesterende auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt). Sollte die Arbeit nicht bis zum Ende dieses Semesters abgegeben werden, wird die Arbeit mit „nicht ausreichend (5.0)“ bewertet. Für die dann ausstehende Wiederholung der Abschlussarbeit steht erneut die reguläre Bearbeitungszeit zur Verfügung.
In den meisten Prüfungs- und Studienordnungen muss für die Wiederholung der Arbeit ein neues Thema bearbeitet werden. Die Ergebnisse der Abschlussarbeiten werden im Prüfungsamt erfasst; hierzu sind die Bewertungen – jeweils mit der Unterschrift des Prüfers versehen – dem Prüfungsamt zuzuleiten.
Weitere Informationen sind im Dokument einsehbar.