Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erstellung eines Gutachtens ist, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber mindestens ein wirtschafts-und unternehmensethisches Seminar oder eine entsprechende Vorlesung besucht und mindestens eine schriftliche einschlägige Studienarbeit verfasst hat. In Ausnahmefällen werden Gutachten auch bei besonderem universitären Engagement erstellt, z.B. bei einer Mitwirkung bei den Bayreuther Dialogen.