Erstellung und Übergabe des Gutachtens
Hinsichtlich der Erstellung von Gutachten gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder erhalten die Studierende auf Basis des Gesprächs und der Unterlagen ein versiegeltes Gutachten oder aber das Gutachten wird in Absprache mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber erstellt und dann erst versiegelt. Letzteres ist der häufigere Fall: Hier ergänzen die Studierenden in dem Gutachten zum Beispiel Informationen zu sozialem Engagement oder Angaben über Auslandserfahrungen. Das Gutachten kann entweder im Sekretariat bei Frau Ficht persönlich abgeholt werden oder es wird direkt an die entsprechende Institution per Post oder Email versandt bzw. als vertrauliches Dokument hochgeladen.