Anfrage für ein Gutachten und persönliches Beratungsgespräch
Studierende kommen bitte in die Sprechstunde montags von 10h bis 12h im GW II Raum 01.21. oder alternativ auch gerne online. Einen Termin für die Sprechstunde erhalten Sie im Sekretariat bei Claudia Ficht. Auch in den Semesterferien finden Sprechstunden zu ausgewählten Terminen statt. Studierende sollten für die Gutachtenerstellung ausreichend Zeit – mindestens drei Wochen – einplanen. Es wäre hilfreich, wenn die Anforderungen an das Gutachten bzw. an die Gutachter sowie die Abgabefrist im Vorfeld in Erfahrung gebracht werden könnten. Diese variieren je nach Institution. So ist zum Beispiel zu prüfen, ob ein Empfehlungsschreiben benötigt wird oder ob die Angabe von persönlichen Referenzen ausreicht. Ferner sollten Notenübersicht und Lebenslauf mitgebracht werden. Ihren offiziellen Listenplatz erhalten die Studierenden auf Anfrage vom Prüfungsamt. In dem Beratungsgespräch wird über fachliche Leistungen und soziales Engagement gesprochen sowie über die Chancen auf Erfolg der Bewerbung. So sind z. B. Gutachten für Begabtenförderungen in der Regel aussichtslos, wenn Studierende nicht mindestens zu den besten 20 bis 25% ihrer Kohorte zählen und über überdurchschnittliches soziales – universitäres und außeruniversitäres – Engagement verfügen. Gleiches gilt für die Bewerbung bei nationalen und internationalen Top-Universitäten. In Ausnahmefällen kann man dem persönlichen Eindruck ein besonderes Gewicht verleihen. Die Anzahl an Gutachten ist in der Regel auf drei beschränkt.